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   BFH, 20.06.2006 - X B 55/06   

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https://dejure.org/2006,11734
BFH, 20.06.2006 - X B 55/06 (https://dejure.org/2006,11734)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2006 - X B 55/06 (https://dejure.org/2006,11734)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - X B 55/06 (https://dejure.org/2006,11734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 365 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78 § 96 § 115 Abs. 2
    Bereits rechtshängige Klage; Akteneinsicht bei unzulässiger NZB

  • datenbank.nwb.de

    Keine Akteneinsicht bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit einer Klage bei bestehender Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 20.06.2006 - X B 55/06
    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.1999 - VII B 186/99

    NZB; Einrede der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 20.06.2006 - X B 55/06
    Die anderweitige Rechtshängigkeit stellt im Finanzprozess eine negative Sachentscheidungsvoraussetzung dar, die zwingend zur Abweisung der Klage als unzulässig führen muss (BFH-Beschluss vom 23. November 1999 VII B 186/99, BFH/NV 2000, 476).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 20.06.2006 - X B 55/06
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23 ff.).
  • BFH, 01.10.1990 - X B 119/90

    Möglichkeit der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 20.06.2006 - X B 55/06
    Da die Beschwerde unzulässig und der erkennende Senat damit gehindert ist, eine Sachentscheidung zu treffen, sind die Prozessakten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Klägers in der Beschwerdesache zu dienen (Senatsbeschluss vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331).
  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 3/23

    Ablehnungsverfahren dient nicht der Richtigkeitskontrolle!

    Aus diesem Grund fehlte den Anträgen des Klägers auf Übersendung von Abschriften der Akten das Rechtsschutzbedürfnis, denn diese Anliegen waren unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung seines Rechtsschutzziels zu dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, juris Rn. 17; BFH, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - X B 55/06, juris Rn. 12 und vom 14. Oktober 2010 - II S 24/10 (PKH), juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1998 - 20 ZB 98.1342, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 4/23

    Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs wegen ungeeigneter Rügen von

    Aus diesem Grund fehlte den Anträgen des Klägers auf Übersendung von Abschriften der Akten das Rechtsschutzbedürfnis, denn diese Anliegen waren unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung seines Rechtsschutzziels zu dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, juris Rn. 17; BFH, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - X B 55/06, juris Rn. 12 und vom 14. Oktober 2010 - II S 24/10 (PKH), juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1998 - 20 ZB 98.1342, juris Rn. 2).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 12/06

    Geldwerter Vorteil bei Gewährung von Aktienoptionen

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2006 X B 55/06, BFH/NV 2006, 1694; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 23 ff., m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2006 - X S 13/06

    NZB: unzulässiges Rechtsmittel, abgelehnter Antrag auf Akteneinsicht

    Mit Beschluss vom 20. Juni 2006 X B 55/06 hat der Senat die Beschwerde des Antragstellers wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des FG als unzulässig verworfen.
  • BFH, 14.10.2010 - II S 24/10

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland -

    Unter diesen Voraussetzungen ist die beantragte Akteneinsicht unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2006 X B 55/06, BFH/NV 2006, 1694).
  • BFH, 26.04.2016 - I B 12/16

    Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts - Ablehnung eines

    Da die Beschwerde unzulässig und der erkennende Senat damit gehindert ist, eine Sachentscheidung zu treffen, sind die Prozessakten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Klägers in der Beschwerdesache zu dienen (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2006 X B 55/06, BFH/NV 2006, 1694).
  • BFH, 11.05.2007 - III S 37/06

    Notanwalt

    Unter diesen Voraussetzungen ist die beantragte Akteneinsicht unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2006 X B 55/06, BFH/NV 2006, 1694).
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